AntonLindner hat geschrieben: Fr 3. Jul 2026, 17:42
... Durch die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 6 Monate hat man mehr Zeit, Bußgeldbescheide anzufechten...
Da man einen Bußgeldbescheid erst anfechten kann, wenn er denn zugestellt ist und sich die dann beginnende Anfechtungsfrist - ich glaube es waren 14 Tage - nicht verlängert hat, ist die Aussage totaler Nonsens.
... gerade bei Ersatzteilen und Zubehör aus Nicht-EU-Ländern kann das den Endpreis ordentlich in die Höhe treiben...
Naja, 3 € pro
Warengruppe macht die Teile zwar teurer, aber "von ordentlich in die Höhe treiben" kann wohl nicht die Rede sein.
Ach wieso sehe ich bloß überall Forentrolle und Backlinkspammer
