Wichtige gesetzl. Änderungen per 01.07.2026
Verfasst: Mo 22. Jun 2026, 19:55
- Achtung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten: Die Verjährung ändert sich von 3 auf 6 Monate.
D.h. wer geblitzt wird, das Handy benutzt oder zu schnell fährt, muss ab Juli also 6 Monate bangen, ob er erwischt wurde oder nicht. Die Frist für die Zustellung des Bescheides wurde verdoppelt, beginnend mit dem Tattag.
Quelle: § 24 Abs. 1 StVG
- Punktehandel ist ab Juli strafbar und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden.
Damit gemeint sind Fälle, in denen eine andere Person gegen Geld oder aus Gefälligkeit vorgibt, für einen Verkehrsverstoß verantwortlich gewesen zu sein, damit der tatsächliche Fahrer Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder andere Folgen vermeidet.
Quelle: § 4c StVG
- Zollgebühren ab Juli für Ersatzteile / Waren aus Nicht-EU-Staaten.
D.h. die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland (z. B. USA, UK, China) entfällt vollständig. Zukünftig wird auf jede Warensendung ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro enthaltener Warenkategorie erhoben, zuzüglich der regulären Einfuhrumsatzsteuer (in der Regel 19 %).
Quelle: Verordnung (EU) 2026/382