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Legal oder nicht?... Scheinwerfer polieren

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 00:15
von GreenSilver
Nabend,

bei YT drüber gestolpert...
Scheinwerfer polieren...
einfach mal gucken oder vorspulen bis er telefoniert...

https://youtu.be/vGDdbw2oTgM

Stimmt das jetzt?

LG

Re: Legal oder nicht?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 12:15
von RedCougar
Folgendes: Es ist grunsätzlich erstmal nicht erlaubt, irgendetwas an den Scheinwerfern zu verändern, was das Lichtverhalten beeinflusst. Dazu gehört auch die Kuststoffstärke der Streuscheibe, Versiegelung etc, die das Lichtbrechungsverhalten auch nur irgendwie beeinflussen. Es ist nichtmal erlaubt, die Versiegelung auch nur runterzupolieren, da das alleine schon Einfluss hat. Insofern, hat der gute Mann recht.

Allerdings ... was ist schlimmer: Trübe Scheinwerfer, dadurch erhöhtes Risiko im Straßenverkehr und sodann ein Todesurteil für jedes zweite ältere Auto? Oder eine sach- und fachgerecht Instandsetzung (Polierung und neue Versiegelung beim Fachmann - nicht diese Heimset´s!), damit das Auto nicht verschrottet werden muss und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist?

Solange niemand die Aufarbeitung einem Prüfer direkt auf die Nase bindet und sie auch nicht dilletantisch ausgeführt worden ist (Lack-Laufnasen etc), wird der Prüfer das auch nicht merken. Ich wäre jedenfalls nicht bereit, meinen Cougar in die Presse zu geben oder zu schlachten, nur weil die Versiegelung der Scheinwerfer irgendwann mal trübe wird ... was zwangsläufig in ein paar Jahren nicht ausbleibt.

Kürzlich sind (vermutlich aus einer Lagerauflösung oder so) bisher ungenutze (ich vermeide bewusst das Wort "neu", da sie es nicht sind) Scheinwerfer aufgetaucht, die allerdings für mich auch keine Alternative sind. Ich werde nicht einen sehr hohen dreistelligen Betrag für einen Satz ~ 20 Jahre alte Scheinwerfer ausgeben - wenn auch unbenutzt, trotzdem der Alterung unterlegen -, wenn ich meine eigenen Scheinwerfer für einen Bruchteil der Summe instandsetzen (lassen) kann.

Zwischenzeitlich arbeitet das KBA auch an einem zertifizierten Verfahren für das Aufarbeiten alter Scheinwerfer. Dann ist die Bearbeitung in einem entsprechend dafür zertifizierten Betrieb wieder erlaubt. Aber das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und wird es gleich morgen sicher auch nicht werden.

Re: Legal oder nicht?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 12:48
von GreenSilver
Hey Silke,

ja genau so, oder so ähnlich hatte uch das auch erwartet...

Ja hab auch dem letzt ne neue AGA gesehen, 650,-will der :wall:

Also manche übertreiben...

LG

Re: Legal oder nicht?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 12:52
von dailer91
Zu Beginn:
https://scheinwerfer-aufbereitung.info/ ... -verboten/

Statement:
Jede KFZ-Werkstatt oder allgemeine Fahrzeugaufbereiter bieten diese Methoden an. Allerdings zweifle ich die zertifizierte Aufbereitung einer gewöhnlichen KFZ-Werkstatt an, da deren Arbeiten normal in anderen Bereichen liegen.
Schau in die Ebay-Kleinanzeigen unter dem Suchbegriff "Scheinwerfer" und Kategorie "Dienstleistungen". Die angebotenen Scheinwerferaufbereitungen sind nicht mehr zählbar...und da sind einige Möchtegerne dabei die dir etwas von ein bisschen Schleifen, polieren und wie neu erzählen, aber eigentlich gar keine Ahnung haben :help

Fazit:
Hier ist absolutes Können notwendig!
Die alte Beschichtung muss komplett abgetragen werden, da diese sonst beim Einschalten der Beleuchtung an ungleichmäßig bearbeiteten Stellen unter der neuen Versiegelung sichtbar sind, was meines Erachtens ein sauberes Scheinwerferbild trübt. Gleichzeitig muss die Versiegelung, sei es in Form von Keramik, Lack oder Nano zu 99,9% gleichmäßig aufgetragen werden. Dies bedeutet, keine Orangenhaut oder Matte stellen, sodass eine einheitlich glatte und klare Oberfläche entsteht. Dann stellt auch kein Prüfer oder Gutachter eine Bearbeitung in Frage :D

Re: Legal oder nicht?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 15:38
von RedCougar
Scheinwerfer-Aufbereitung.info hat geschrieben:...Wie man also dem Schreiben vom TÜV entnehmen kann erlischt die BE nur wenn eine Gefährdung durch blenden des Gegenverkehrs entsteht, nicht aber durch das reine polieren mit Politur oder das bearbeiten der Streuscheibe...
Bei der Aussage sehe ich nur das Problem, dass der KFZ-Halter nachweispflichtig ist, dass von den so bearbeiteten Scheinwerfern eben keine Gefährdung ausgeht. Im Zweifelsfall wenn´s ganz dumm läuft, durch ein teures, lichttechnisches Gutachten.

Aber wie sagt man so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter 8)
Ich habe bisher auch noch nie von jemandem gehört, der wegen ordnungsgemäß polierter Scheinwerfer irgendwie belangt oder gar durch die HU gefallen wäre.

Re: Legal oder nicht?... Scheinwerfer polieren

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 11:24
von sepp65
Deutschland ist da immer so pingelig und penibel mit allem. ich kann es ja verstehen, alles muss seine Ordnung haben, aber nerven tut es manchmal eben doch. :crazy