Hier die Tabelle über die geänderten, teilweise verdoppelten Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Weitere Erhöhungen gibt es für folgende Verstöße:
Keine Rettungsgasse bilden
- 200 €
 - zwei Punkte
 - ein Monat Fahrverbot
 
- mindestens 240 €
 - zwei Punkte
 - ein Monat Fahrverbot
 
- Halten in zweiter Reihe: 55 €
- ... mit Behinderung 70 €
 
 - Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 € und ein Punkt
 - Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 €
 
Abstand beim Parken vor Kreuzungen mit Radwegen
Autos müssen künftig einen Abstand von je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten.
Und auch wenn uns das nur mittelbar betrifft und bereits seit Februar gilt:
Höhere Bußgelder für E-Scooter- und Radfahrer
Mit dem Fahrrad oder E-Scooter unerlaubt auf dem
Bürgersteig oder falschherum auf dem Radweg gefahren
- 55 €
- ... mit Behinderung 70 €
 - ... mit Gefährdung 80 €
 - ... mit Unfallfolge 100 €
 
 


