Wichtige Änderungen ab 01.01.2020

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Notbremssystem in Neuwagen

Gemäß einer neuen EU-Vorschrift müssen Neuwagen, die ab dem 01.01.2020 eine Typenzulassung (also gänzlich neu entwickelte Typen) erhalten, mit einem Notbremsassistenten ausgestattet sein. Für LKW sind diese bereits vorgeschrieben. Der Einbau des Systems ist dann auch für PKW verpflichtend.

Vorgesehen sind Systeme, die bei Geschwindigkeiten unter 60 km/h abbremsen können und so zur Sicherheit beitragen sollen. Durch Sensoren wird der Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ständig überprüft. Ist eine Kollision wahrscheinlich, warnt das System den Fahrer. Regiert dieser nicht, wird eine Notbremsung veranlasst. Diese Änderung im Verkehrsrecht gilt ab 2020 nur für private Neuwagen.
Für uns wichtig: eine Umrüstung von älteren Fahrzeugen ist nicht vorgeschrieben.

Mindestalter beim Rollerführerschein bleibt Ländersache

Eine Änderung, die im Verkehrsrecht 2020 greifen wird, ist die bereits beschlossene Anpassung des Mindestalters beim Führerschein der Klasse AM. Es ist im neuen Jahr dann möglich diesen Führerschein bereits mit 15 Jahren zu erlangen.
Wichtig ist zu beachten, dass die Umsetzung dieser Entscheidung bei den Bundesländern liegt. Ob Jugendliche den Führerschein mit 15 Jahren machen dürfen, ist also von den jeweiligen Regelungen an ihrem Wohnort abhängig.

Geplante Novellierung der StVO

Noch ist sie nicht beschlossen, dennoch wird sie im Verkehrsrecht 2020 eine wichtige Rolle spielen: die StVO-Novelle. Neben der Schaffung höherer Bußgeldern für ordnungswidriges Parken oder beim Verweigern der Rettungsgasse steht der Schutz von Radfahrern im Vordergrund. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang auch geplant, die Vorschriften zu den sogenannten Blitzer-Apps eindeutiger zu formulieren.

Zukünftig sind diese Apps mit der Umsetzung der Novelle dann auf jeglichen Geräten verboten. Das Bußgeld wird mit 75 Euro veranschlagt und ein Punkt in Flensburg kommt ebenfalls hinzu.

Weiteres folgt im Februar, wenn die neue StVO verabschiedet wird.

Kfz-Versicherung: Die Typenklassen ändern sich

Auch 2020 bedeutet der 01.01. eine Änderung der Typenklassen bei der Kfz-Versicherung. Für einige bringt dies höhere Beiträge mit sich, andere Fahrzeughalter dürfen sich auf Verbesserungen freuen. Die Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht jährlich die Typenklassenstatistik. Diese ist nicht verbindlich, kann jedoch die Klassifizierung der Fahrzeuge durch die Versicherungen beeinflussen.

Oft spielt die neue Klassifizierung keine Rolle bei den Beiträgen für die Versicherung. Fahrzeughalter sollten jedoch bei ihrer Versicherung Informationen zu eventuellen Änderungen einholen, falls diese noch nicht vorliegen.

Darüber hinaus werden die Beiträge für hochmotorisierte Fahrzeug und SUVs wohl auch unabhängig von den Typenklassen steigen. Den in der Regel richtet sich die Beitragshöhe auch nach dem Wert des Fahrzeugs.

Abbiegeassistent für Lang-Lkw ab 1. Juli 2020 Pflicht

Für neue Lang-Lkw (18,75 bis 25,25 Meter Länge) werden Abbiegeassistent und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli 2020 Pflicht. Abbiegeassistenten können dazu beitragen, schwere Unfälle an Kreuzungen mit Radfahrern zu verhindern. Für Bestandsfahrzeuge gilt eine Nachrüstpflicht ab 1. Juli 2022.

Drohnenverordnung wird 2020 angepasst

Um die, seit dem 11. Juni 2019 gültige, EU-Drohnenverordnung umzusetzen, muss Deutschland bis zum 01.07.2020 seine Vorschriften anpassen. Die Verordnung soll einheitliche Regelungen bei der Nutzung von Kameradrohnen in Europa schaffen.

Neben den bereits vorhandenen Vorschriften, die größtenteils weiterhin Bestand haben, muss Deutschland einige Punkte erweitern bzw. neu hinzufügen. Zu den neuen Regelungen gehören dann folgende:
  • Weitere Nutzungsverbote in bestimmten
  • Schaffung von drei Kategorien bei Drohen
  • Pflicht für einen Drohnenführerschein und eines LUC-Zertifikats
  • Elektronische ID
  • Gewichtsgrenzen und Flughöhen sind anzupassen
Quelle: Bussgeldkatalog.org
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