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Änderungen 2021

Verfasst: Do 17. Dez 2020, 18:54
von RedCougar
Kein neues Jahr, ohne dass nicht irgend jemandem eine Änderung einfallen würde.
Außerdem wird für die ungültige Novelle des Bußgeldkataloges ein erneuter Anlauf in 2021 erwartet, der dann wasserdicht sein soll. Man darf gespannt sein.

Allgemeines:
  • Sprit wird durch eine zusätzliche CO² Abgabe teuerer. Benziner + 7 Cent, Diesel + 8 Cent.
  • Gaffer werden härter bestraft = das Fotografieren und Filmen von Toten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe belegt :upup:
  • Die Entfernungspauschale wird 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer erhöht.
  • Neue Pkw mit Erstzulassung ab 21. Dezember 2020 und serienmäßigem Radio müssen ab Werk DAB+ (Digital Audio Broadcast) empfangen können.
  • Schon wieder gibt es eine neue Abgasnorm für Neulassungen: Euro 6d-ISC-FCM ... da soll noch einer durchsteigen.

Für unsere Zweiradfahrer:
  • Nach dem 31.12.2020 können keine Fahrzeuge der Klasse L mehr neu zugelassen werden, die nach EURO 4 typgenehmigt wurden.
    Wer sich 2020 ein Motorrad mit EURO-4-Typgenehmigung gekauft hat, muss es bis zum Jahresende 2020 erstmalig zugelassen haben, sonst guckt man ratlos aus der Wäsche.

Erfreulich, wenn auch für unsere Cougars kaum mehr zutreffend:
  • Ab 2021 müssen sichtbare Ersatzteile fürs Auto, zum Beispiel Stoßstangen oder Kotflügel, nicht mehr alleinig vom Autohersteller geliefert werden, sondern können auch nachgebaut werden. Bislang galt für die Teile ein strenger Designschutz, also ein Nachbau-Verbot. Diese Neuregelung soll zu niedrigeren Preisen bei sichtbaren Autoersatzteilen wie Karosserieteilen, Scheinwerfern und Verglasungen führen.

    Das entsprechende Gesetz soll spätestens Anfang 2021 in Kraft treten. Allerdings gilt es dann nur für Ersatzteile, deren Design nach dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Kopierschutz angemeldet wurde.

Für unsere Spanienurlauber:
  • Auf innerörtlichen Straßen wird das generelle Tempolimit gesenkt. Die Regelungen treten erst Mitte 2021 in Kraft. Die Kommunen können sie aber schon vorher einführen – also ist Vorsicht geboten. Die Vorgaben im Einzelnen:
    • Auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (Straßen ohne Fahrbahnmarkierung in der Mitte) und seitlichen Gehsteigen gilt ein Tempolimit von 20 km/h
    • Auf Straßen mit jeweils einer Fahrbahn für jede Fahrtrichtung gelten maximal 30 km/h
    • Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung beträgt das Tempolimit weiterhin 50 km/h
  • Künftig ist in Spanien auch das bloße Mitführen von Radarwarngeräten verboten (bisher wurde nur die Benutzung sanktioniert), Bußgeld: 500 Euro. Diese Regelung tritt ebenfalls erst Mitte 2021 in Kraft

Für die E-Mobilisten unter uns:
  • Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist seit 1.12.2020 in Kraft. Es soll einige Hürden bezüglich einer eigenen Wallbox aus dem Weg räumen. Näher Infos dazu hier
  • Wer zum Beispiel künftig ein Wohngebäude mit mindestens elf Parkplätzen neu erbaut oder aufwendig saniert, muss gemäß Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) alle Stellplätze mit Leitungen für Elektrofahrzeuge ausstatten.

Und noch was für die Drohnenbesitzer
  • Betreiber von Drohnen müssen sich ab Anfang 2021 beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren. Das gilt auch, wenn die Drohne nur im eigenen Garten fliegt.