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Neue Bußgelder und Fahrverbote ab 28.04.2020

Verfasst: So 26. Apr 2020, 11:43
von RedCougar
Tjo, nun kann man nicht nur, sondern wird definitiv innerorts schon ab 21 km/h zu schnell seinen Führerschein los.

Hier die Tabelle über die geänderten, teilweise verdoppelten Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

bussgelder01.jpg
bussgelder02.jpg

Weitere Erhöhungen gibt es für folgende Verstöße:

Keine Rettungsgasse bilden
  • 200 €
  • zwei Punkte
  • ein Monat Fahrverbot
Rettungsgasse befahren
  • mindestens 240 €
  • zwei Punkte
  • ein Monat Fahrverbot
Halten und Parken
  • Halten in zweiter Reihe: 55 €
    • ... mit Behinderung 70 €
  • Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 € und ein Punkt
  • Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen: 55 €

Abstand beim Parken vor Kreuzungen mit Radwegen
Autos müssen künftig einen Abstand von je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten.

Und auch wenn uns das nur mittelbar betrifft und bereits seit Februar gilt:

Höhere Bußgelder für E-Scooter- und Radfahrer
Mit dem Fahrrad oder E-Scooter unerlaubt auf dem
Bürgersteig oder falschherum auf dem Radweg gefahren
  • 55 €
    • ... mit Behinderung 70 €
    • ... mit Gefährdung 80 €
    • ... mit Unfallfolge 100 €
In diesem Sinne: Allzeit gute Fahrt und bleibt gesund sowie punktefrei :beer

Re: Neue Bußgelder und Fahrverbote ab 28.04.2020

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 13:03
von MZ-Nico
Ich ergänze mal ...
  • Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht - 80€ (bisher 10€)
  • Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unnütz hin-
    und hergefahren und dadurch Andere belästigt - 100€ (bisher 20€)

Re: Neue Bußgelder und Fahrverbote ab 28.04.2020

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 15:53
von der_ast
MZ-Nico hat geschrieben: Do 30. Apr 2020, 13:03 Ich ergänze mal ...
  • Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht - 80€ (bisher 10€)
OK, das ist Umweltverschmutzung und könnte in Wirklichkeit noch mehr kosten.
Interessant wird es aber beim Wort "unnötig".
Spätes Hochschalten ist z.B. unnötig, produziert Lärm und Abgase. Wer entscheidet aber wann "früh", "optimal", "spät" oder gar "zu spät" ist? Wie will man mir nachweisen, bei welcher Drehzahl ich geschalten habe?
Wie sieht das mit dem Beschleunigen aus?
MZ-Nico hat geschrieben: Do 30. Apr 2020, 13:03
  • Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unnütz hin-
    und hergefahren und dadurch Andere belästigt - 100€ (bisher 20€)
Wer urteilt, ob diese Fahrt unnötig war? In welchem Zeitraum gilt es als "hin- und herfahren"?
Wenn ich mit dem Motorrad in einem Ort fahre, bei einem Gasthaus angalte, um einen Kaffee zu trinken und dann zurückfahre, bin ich hin- und hergefahren. Ob das Kaffeetrinken jetzt unnütz war, liegt im Auge des Betrachters. Für mich war er nützlich, für den Anrainer am Ortsanfang hingegen nicht. Der fühlt sich höchstens belästigt.


Also diese Neuerungen finde ich höchst bedenklich ...

Re: Neue Bußgelder und Fahrverbote ab 28.04.2020

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 18:26
von MZ-Nico
Sehe diese Punkte ebenfalls als sehr kritisch an. Wenn ich meine Eltern besuche, die mitten in einer Innenstadt wohnen, wo Parkplätze sehr rar sind, muss ich eigentlich immer ein paar Runden drehen bevor ich einen Parkplatz finde. Wird schwer nachzuweisen, ob ich einen Parkplatz suche oder vor den Cafes und Kneipen posen will ....

Oder das von Dir erwähnte schalten .... wie zügig darf ich noch beschleunigen bevor es zur Umweltstraftat wird? Oder im Winter, Auto vereist, ich kratze brav, lasse aber den Wagen laufen - Umweltsünde? Für die einen ja, für mich nein, denn wenn die Klima nicht vorher arbeitet, beschlägt mir die Karre wenn ich mich nach dem Eiskratzen reinsetze und ich müsste spätestens dann laufen lassen bevor ich freie Sicht habe und losfahren könnte. Alles Auslegungssache und dafür sind erhöhungen der Bußgelder um 50% bzw. 80% schon recht heftig. (vor allem sind es jetzt Geldbußen und keine verwarnungen mehr, kommen also noch mal 23,50€ Bearbeitungsgebühr dazu)

Re: Neue Bußgelder und Fahrverbote ab 28.04.2020

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 19:06
von RedCougar
Das sind ja alles keines neuen Gesetze ... es wurden lediglich die Bußgelder/Punkte/Fahrverbote für schon lange bestehende Gesetze erhöht.

Was ich jedoch in der ganzen Debatte vermisse: Bei den Handys haben sie nichts erhöht?

Re: Neue Bußgelder und Fahrverbote ab 28.04.2020

Verfasst: Do 30. Apr 2020, 19:14
von MZ-Nico
RedCougar hat geschrieben: Do 30. Apr 2020, 19:06 Was ich jedoch in der ganzen Debatte vermisse: Bei den Handys haben sie nichts erhöht?
Zu §30 aber gleich um 50 bzw. 80% für sehr "schwammige" Delikte, finde ich persönlich etwas zu viel.

Und zu den Geschwindigkeiten - die Erhöhung der Bußgelder ist absolut okay, aber die Senkung der Grenze für Fahrverbote schon recht heftig ... ich bin weiß Gott kein Raser, aber jetzt reicht es einmal auf der Landstraße ein 70er-Schild zu übersehen und der Lappen ist weg.