Wichtige Änderungen ab 01.01.2018
Verfasst: Di 19. Dez 2017, 11:39
Winterreifen: Ab 1. Januar 2018 produzierte Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen
Die aktuelle „Winterreifen-Verordnung“ sieht u.a. vor, dass bis Ende September 2024 Reifen als Winterreifen anerkannt werden, die mit „M+S“ (oder ähnlich) gekennzeichnet sind und vor 2018 gefertigt wurden. Reifen, die nach 2017 gefertigt werden oder wurden, müssen mit dem sogenannten „Alpine“-Symbol versehen sein, um als Winterreifen anerkannt zu werden.
Wer im Winter mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss mit einem höheren Bußgeld von 75 Euro statt bisher 60 Euro rechnen.
Hauptuntersuchung: Wiedereinführung der Endrohrmessung für alle
Ab dem 1. Januar 2018 wird die verbindliche Endrohrmessung für alle Fahrzeuge im Rahmen der Abgasuntersuchung wieder eingeführt. Der Bundesverkehrsminister begründet dies damit, dass diese Änderung der AU einen weiteren Abgasskandal in der Zukunft vermeiden helfe und dass Manipulationen an der Abgasanlage künftig besser aufgedeckt werden können.
Smartphone, Tablet & Co.
Wer mit dem Smartphone oder anderen mobilen Geräten (Tablet, Navi & Co.) am Steuer erwischt wird, muss statt bisher 60 Euro künftig 100 Euro Bußgeld bezahlen und kassiert außerdem noch einen Punkt in Flensburg ; mit Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
Kommt es beim Hantieren mit dem mobilen Endgerät zu einem Unfall, drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Nutzungsverbot gilt übrigens auch für Radfahrer, sie werden in Zukunft mit 55 Euro statt 25 Euro bestraft.
Die Nutzung ist nur bei vollständig abgeschaltetem Motor erlaubt. Die Lücke mit der Start-Stopp-Automatik ist auch gestopft.
Rettungsgasse
Keine Rettungsgasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen auf einer Autobahn oder Außerortsstraße gebildet, obwohl der Verkehr stockte: 200 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrssünderregister.
... mit Behinderung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort Platz gemacht: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
Die aktuelle „Winterreifen-Verordnung“ sieht u.a. vor, dass bis Ende September 2024 Reifen als Winterreifen anerkannt werden, die mit „M+S“ (oder ähnlich) gekennzeichnet sind und vor 2018 gefertigt wurden. Reifen, die nach 2017 gefertigt werden oder wurden, müssen mit dem sogenannten „Alpine“-Symbol versehen sein, um als Winterreifen anerkannt zu werden.
Wer im Winter mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss mit einem höheren Bußgeld von 75 Euro statt bisher 60 Euro rechnen.
Hauptuntersuchung: Wiedereinführung der Endrohrmessung für alle
Ab dem 1. Januar 2018 wird die verbindliche Endrohrmessung für alle Fahrzeuge im Rahmen der Abgasuntersuchung wieder eingeführt. Der Bundesverkehrsminister begründet dies damit, dass diese Änderung der AU einen weiteren Abgasskandal in der Zukunft vermeiden helfe und dass Manipulationen an der Abgasanlage künftig besser aufgedeckt werden können.
Smartphone, Tablet & Co.
Wer mit dem Smartphone oder anderen mobilen Geräten (Tablet, Navi & Co.) am Steuer erwischt wird, muss statt bisher 60 Euro künftig 100 Euro Bußgeld bezahlen und kassiert außerdem noch einen Punkt in Flensburg ; mit Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
Kommt es beim Hantieren mit dem mobilen Endgerät zu einem Unfall, drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Nutzungsverbot gilt übrigens auch für Radfahrer, sie werden in Zukunft mit 55 Euro statt 25 Euro bestraft.
Die Nutzung ist nur bei vollständig abgeschaltetem Motor erlaubt. Die Lücke mit der Start-Stopp-Automatik ist auch gestopft.
Rettungsgasse
Keine Rettungsgasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen auf einer Autobahn oder Außerortsstraße gebildet, obwohl der Verkehr stockte: 200 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrssünderregister.
... mit Behinderung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort Platz gemacht: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.