Kennzeichen auf Fotos im Internet - Urteil LG Kassel

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RedCougar
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#1

Das dürfte für viele ein interessantes Urteil sein: die reine, unkommentierte Darstellung von Kennzeichen an Fahrzeugen ist unproblematisch. Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie KEINE Persönlichkeitsrechte verletzt. So lt. Urteil des Landgericht Kassel (Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
  1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
  2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschluss v. 02.04.2007 - Az.: 413 C 1751/07)
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Jon Doe

#2

Find ich gut ...

... da ich viel Fotos und Videos mache, kommt da auch immer mal ein Kennzeichen mit drauf.

War bisher immer so eine Gradwanderung - nun geht´s mir besser

:sun:

.
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#3

An mich ist das mal wegen der Galerie auf meiner Seite und wegen der Treffenbilder herangetragen worden.

Aber was die Treffen angeht, gilt und galt von je her sowieso ein eingeschränktes Persönlichkeitsrecht, da es sich um eine “Veranstaltung“ handelt und man da von Natur aus davon ausgehen muss, das fotografiert wird.
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