KFZ-Steuer nach Co2?

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dailer91
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#1

Guten Tag Gemeinde :)

Ich erlaube mir mal, hier eine Diskussion über den neuen KFZ-Steuer-Schmarn unserer.......wer hatte nochmal diese Idee?...

Tatsache ist, ich blick nicht durch! :wall:

Viele Fragen, wie errechnet sich das ganze? Geht das nach Durchschnitts-Emission?
Würde mich persönlich stark interessieren, ob es schon einen exakten Wert bzg. des Cougars gibt, da wir ja doch gut dabei sind was unseren Co 2 angeht :cry:

Einerseits heisst es X mal Verbrauch = Kosten für Co 2 ?
Andere sagen pro angefangene 100g ?
Was jetzt...ich check´s nicht -.-

Gibt es Möglichkeiten den Ausstoß zu verringern? Nachrüsten z.b. ...Kat...? *überfragt*

MfG Chris *frustriert*
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RedCougar
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#2

Dein Cougar hat doch bestimmt eine Erstzulassung vor dem 04.11.2008 ?

Dann bleibt für dich vorerst alles wie gehabt. Nix mit Co²-Werten und ausrechnen.
Original von Bundesfinanzministerium vom 19.01.2012

Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Einzelheiten zur Überführung dieser Fahrzeuge in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer sind noch nicht festgelegt worden.
Hier ist ein Link zum Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums -> KFZ-Steuerrechner
Die Emissionsschlüsselnummer zu 14.1 des V6 mit 2599 ccm ist übrigens die 30
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dailer91
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#3

Hieß es nicht, jedes Auto wäre ab 2013 betroffen?...
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#4

Fast: ab 2013 sollen die Bestandsfahrzeuge mit EZ < 2008 langsam in die CO²-Steuer überführt werden ... aber bisher ist noch absolut nichts festgelegt oder verabschiedet.
Das heißt auch nicht, dass automatisch mit 2013 eine neue Steuer fällig ist. Mit dem Wörtchen "ab" kann eine neue Besteuerung auch erst 2015 oder 2020 kommen.
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Herbert
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#5

Und was heißt das für euch denn wenn das so käme in Deutschland ?

Zahlt Ihr dann auch so wenig wie ich im Jahr


720,00 KFZ Steuer :stars:
Bye

Herbert
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RedCougar
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#6

Herbert hat geschrieben:Und was heißt das für euch denn wenn das so käme ...
Da es noch nichts, absolut nichts in Richtung Aussage zu wie, wann, wieviel, unter
welchen Bedingungen für Fahrzeuge mit EZ <2008 gibt, kann auch keiner was dazu
sagen geschweige was ausrechnen.

Es sind ja noch nichtmal irgendwelche Planungen da ....


PS. Da das Thema nichts mit der Technik des Cougar zu tun hat, verschiebe ich es zu Recht&Gesetz.
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Herbert
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#7

Danke für die antwort, aber mal in den Raum geschmießen was haben die denn vor ?

Alles bekomme ich leider auch nicht mehr mit was die für Blödsinn so vor haben :mad: denn vor haben die doch was oder?
Bye

Herbert
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dailer91
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#8

Es war, bzw. für mich kam es, was RedCougar überraschenderweise anders widergibt, geplant das 2013 nicht mehr nach Hubraum cm³ sondern den Co2 Emissionen die Steuer berechnet wird...und das wäre nicht wenig!

Einerseits geht´s mir durch ihre Aussage besser, andererseits ist mir das ganze noch zu aktuell...das macht mir Sorgen.
Da der R4 und V6 doch im Ausstoß kaum Differenz haben, wüsste ich persönlich nicht mehr, ob ich mir die Extras bei der Schadstoffmenge leisten wollen würde!

Aber ich will hier mal keine Panik machen :D
Ich würde sagen, wir warten das ganze mal noch ab!
Wenn das Thema jetzt schon angefochten wurde, kann man hier bei neuen Meldungen ja nochmals diskutieren.
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RedCougar
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#9

Um das Thema aus der Versenkung zu holen, da es nun definitiv für die Zukunft feststeht:

Keine neue CO2-Steuer für Fahrzeuge mit EZ vor 2009. Es bleibt bei unseren Cougars alles beim Alten !! :up:

Quelle: Bundesfinanzministerium
Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen.
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