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Kleber gleich Karte?

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 09:34
von claudiaaumann
Hey zusammen,
ihr kennt doch bestimmt die Karten, die öfters mal an den Scheibenwischer kleben? Von den ganzen Gebrauchtwagenhändler eben. Ein Freund von mir will sowas ähnliches machen. Nur soll man diese Karten eben auch aufkleben können. Soviel dazu. Ich dachte an so billige Sticker. Aber er möchte das Design schon ansprechend machen. Muss man bei der Gestaltung solcher Sticker was beachten? Oder kann man es designen, wie jedes andere Blatt Papier? Vielleicht eine schöne Form, die man auch gut kleben kann? Also rund oder rechteckig, oder?

Re: Kleber gleich Karte?

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 11:38
von rainkor
Hallo,

bevor ihr eine solche Karte mit Kleber anfertigen lasst, informiert euch erstmal ob das erlaubt ist.

Wenn ihr das an Fahrzeuge kleben wollt, wie eben die Gebrauchtwagenhändler, kann das ganz schnell eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen.

Wenn an meinem Fahrzeug irgendein Kiesplatzhändler was anklebt gibt's Ärger.


:angry 8) :lol:

Re: Kleber gleich Karte?

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 18:50
von RedCougar
Die Dinger nerven nur. Davon abgesehen: erlaubt sind die nicht. Das Verteilen besagter Kärtchen auf öffentlichen Straßen stellt laut dem Straßengesetz der Länder eine Sondernutzung dar. Das bedeutet, dass Geschäftsleute für solche Aktionen eine Genehmigung brauchen.

Weiter ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 1. Juli 2010; das Aktenzeichen lautet IV-4 RBS 25/10.
Das Befestigen von Karten mit Werbeaufdrucken eines Gebrauchtwagenhandels an parkenden Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz zu Gewerbezwecken stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, weil es über die zum Gemeingebrauch gehörende verkehrlichen Zwecke der Fortbewegung, Kommunikation und Kontaktaufnahme hinausgeht und lediglich eigenen gewerblichen Zwecken dient. Überdies führt die Befestigung von Werbekärtchen an die parkenden Fahrzeuge, wofür im Übrigen keine Zustimmung der jeweiligen verantwortlichen Fahrzeugführer vorliegt oder ohne Weiteres unterstellt werden kann, zur Verunreinigung der genutzten Parkflächen und damit zu Beeinträchtigungen wegen des erhöhten Reinigungsaufwands.
Es wurden auch schon mehrfach Bußgelder im dreistelligen Bereich deswegen verhängt.

Wenn sich jemand erdreisten würde, mir auch noch irgendwas auf das Auto zu kleben!! ... dem würde ich den Kopf abreißen :wut
Das dürfte ganz bestimmt Sachbeschädigung sein.

Re: Kleber gleich Karte?

Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 21:29
von Achim
OT on

Ein Bekannter schrieb mal auf die Rückseite so eines Kärtchens
"Ich habe Ihr Fahrzeug beschädigt, bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung".
und hing es an einen andern Wagen. Anschließend war Ruhe in der Gegend ;)

OT off

Re: Kleber gleich Karte?

Verfasst: Mi 3. Jul 2019, 12:35
von sepp65
Wie meinst du das denn? Verstehe es nicht ganz!
Ich denke das wäre dann Beschädigung von fremden Eigentum oder so :wall: . Weil wenn du es dir genauer überlegt, wird es sehr schwierig sein diesen Aufkleber wieder zu entfernen.
Habe eine Seite die Solche Aufkleber herstellt mit nur einer Suche in Google gefunden. Doch für das Vorhaben von deinem Kumpel fühle ich mich wie ein Mittäter! Ich hoffe aber inständig, dass du deinen Kumpel davon ab rätst diese auf FREMDE AUTOS zu kleben!!!!!!!!
Weil es gibt glaub nichts asozialeres!
PS: Wenn da die Adresse dann von deinem Kumpel drauf steht, wird es Anzeigen regnen. :angry